Bauen Sie Ihre Kleinkläranlage mit uns, der Vogtländisch - Erzgebirgischen Bau GmbH (VEBA GmbH) -
Ihrem zuverlässigen Partner für nachhaltiges, energieeffizientes Bauen einschließlich Planung, Energieberatung, Rohbau und Ausbau.
Folgende Leistungen erbringen wir für Sie beim Neubau einer Kleinkläranlage:
kompetente Beratung & Planung
Die geschulten und kompetenten Fachleute der VEBA GmbH beraten Sie gern bei der Auswahl der für Ihre Bedürfnisse optimalen Kläranlage. Hersteller-unabhängig zeigen wir Ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Klärsysteme auf und planen im nächsten Schritt Kläranlagen-Typ und Kläranlagen-Größe. Anschließend erstellen wir Ihnen ein verbindliches Angebot über den Neubau der erforderlichen Kläranlage inklusive Material und Arbeitsleistung. Jetzt liegt die Entscheidung bei Ihnen!
Wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken und uns den Auftrag für den Neubau Ihrer Kleinkläranlage erteilen, folgen die nächsten Schritte ...
Beschaffung der Flurkarte
Als Planungsgrundlage für den Nebau einer Kläranlage dient der amtliche Flurkartenauszug. Diesen besorgen wir für Sie beim zuständigen Katasteramt und planen im nächsten Schritt die bestmögliche Lage der Kläranlage auf Ihrem Grundstück.
Beschaffung der Schachtscheine / Aufgrabeerlaubnis
Vor der Ausführung von Erd- und Tiefbauarbeiten werden generell Informationen zu den im Baubereich befindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen benötigt. Dies dient zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der ausführeneden Baufirma. Die Schachterlaubnis beantragen wir für Sie bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Erstellung eines geologischen Sickergutachtens
Ist der zukünftige Ablauf der Kläranlage als Versickerung auf einem Grundstück geplant, so muß eine Prüfung der Versickerungsmöglichkeit für vorgereinigte häusliche Abwässer und Regenwasser erfolgen. Wir erstellen für Sie ein geologischen Sickergutachten, welches als Voraussetzung (positives Sickergutachten) für die Zustimmung des zuständigen Landratsamtes gilt.
wasserrechtliche Zustimmung des Landratsamtes
Wenn Sie darauf angewiesen sind, vorgereinigte häusliche Abwässer in ein Gewässer abzuleiten oder auf einem Grundstück versickern zu lassen, bedarf dies einer Erlaubnis der zuständigen Unteren Wasserbehörde. Durch diese Genehmigung erhalten Sie die widerrufliche Befugnis, ein Gewässer oder ein Grundstück zu einem bestimmten Zweck in einer nach Art und Maß bestimmten Weise zu benutzen. Auch diese Genehmigung holen wir für Sie ein.
Absprache mit dem zuständigen Abwasserzweckverband
Der Neubau einer Kleinkläranlage muß auch vom zuständigen Abwasserzweckverband genehmigt werden. Für Gebiete in denen in absehbarer Zeit keine zentrale Abwasserentsorgung kommt, werden für die Vorbehandlung anfallender Abwässer nur noch vollbiologische Kleinkläranlagen genehmigt. Der Betrieb und die Instandhaltung dieser vollbiologischen Kleinkläranlagen hat entsprechend den Regelungen nach DIN 4261 zu erfolgen. Darin steht unter anderem geschrieben, dass die Wartung grundsätzlich nicht vom Betreiber bzw. Eigentümer selbst, sondern über einen Wartungsvertrag von einer Fachfirma durchzuführen ist. Diese Formalitäten erledigen wir für Sie.
Einbau der Kläranlage
Jetzt kann es losgehen!
Nach individueller Absprache und Terminplanung beginnen die Erd- und Aushubarbeiten auf Ihrem Grundstück. Anschließend wird nach entsprechender Vorbereitung Ihre neue Kleinkläranlage fachgerecht eingebaut und alle notwendigen Installationsarbeiten durchgeführt. Hierbei kommen jahrelange praktische Erfahrung der VEBA GmbH und das Know How der Installateure und Techniker des Kläranlagenherstellers zum Einsatz. Alle erforderlichen Arbeiten werden (sofern es die Witterung erlaubt) zügig und zeitnah ausgeführt, um eventuelle räumliche Einschränkungen durch die anfallenden Erdarbeiten, so gering wie möglich zu halten. Anschließend erfolgt die Inbetriebnahme Ihrer neuen Kläranlage!
Abnahme der Kläranlage
Die bautechnische Abnahme der Kläranlage erfolgt durch die VEBA GmbH und den zuständigen Abwasserzweckverband. Die funktionstechnische Abnahme der Kläranlage erfolgt in der Regel durch die zuständige untere Wasserbehörde des Landkreis oder der Stadt mittels schriftlichem Protokoll und vorherigem Funktionsnachweis der Reinigungsleistung anhand von einer unabhängigen Laboruntersuchung.
Übergabe der Kläranlage
Die Übergabe der Kläranlage an Sie, erfolgt durch Fachleute der VEBA GmbH und / oder Techniker des Kläranlagenherstellers. Die Übergabe beinhaltet eine umfangreiche Einweisung zu Funktion, Wartung und eventueller Fehlerbehebung der Kläranlage und deren Steuerung.
Wartungsvertrag
Voraussetzung und Vorschrift für den Betrieb einer eigenen vollbiologischen Kleinkläranlage ist ein Wartungsvertrag nach DIN 4261. Wartungen an Kleinkläranlagen dürfen nur von zertifizierten Fachbetrieben und Fachkräften durchgeführt werden. Die Anzahl der Wartungen wird von der Unteren Wasserbehörde Ihres Landkreises oder der Stadt vorgeschrieben und bewegt sich normalerweise zwischen ein bis drei Wartungen im Kalenderjahr. Ausschlaggebend hierfür ist auch die entsprechende Zertifizierung der Kläranlage. Sie haben die freie Wahl bei der Suche nach einem zertifizierten Fachbetrieb für die Wartung Ihrer neuen Kläranlage. Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen aber auch ein zuverlässiges Partnerunternehmen in Ihrer Region.
Sicherheit von Anfang an
Sie wünschen sich kompetente Beratung, gewissenhafte Planung und zuverlässige Ausführung für den Bau Ihrer neuen Kleinkläranlage von Anfang an?